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Rechtsanwalt
Alexander Golder

Fachanwalt für Familienrecht

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woman holding sword statue during daytime

Mit dem Scheitern einer Ehe stellen sich eine Vielzahl rechtlicher und steuerrechtlicher Fragestellungen. Diese stehen regelmäßig in einem emotional schwierigen Umfeld, welches die interessengerechte Lösung dieser Pro­blem­stellungen für den Einzelnen erschwert.

Dabei ist es insbesondere in der Phase unmittelbar nach der Trennung wichtig, die notwendigen Weichenstellungen durchzuführen, um sach- und interessen­gerecht im Trennungsjahr die Themenbereiche Trennungsunterhalt und Trennungsvereinbarung abzuschließen.

Insoweit aus der Trennung eine Ehescheidung wird, ändern sich die rechtlichen und wirtschaftlichen Regelungen erneut.

Daher ist es schon weit vor Beginn des Ehescheidungsverfahrens notwendig, die Rechtsgrundlagen für einen interessengerechten Zugewinn­ausgleich, Versorgungs­ausgleich und Unterhalt zu prüfen und durchzusetzen.

Jedes Mandat und jedes Verfahren ist dabei einzigartig.

Mein Anliegen ist es, zusammen mit meiner Mandantschaft hierfür zunächst die rechtliche und wirtschaftliche Ausgangslage zu erfassen und dann eine in­di­vi­duelle, auf die persönlichen Interessenlagen meiner Mandantschaft angepasste Ver­tretung durchzuführen.

Alexander Golder

Ich berate und vertrete Sie als Fachanwalt für Familienrecht in allen Aus­ein­andersetzungen im Familienrecht und vertrete Sie natürlich auch als Rechts­anwalt in allgemeinen Zivilsachen, insbesondere im Mietrecht und Vertragsrecht.

Ich stehe Ihnen bei Trennung oder Scheidung, sämtlichen Fragestellungen des Unterhaltsrechtes, dem Versorgungsausgleich, Zugewinn und der Ver­mögens­aus­einandersetzung sowie insbesondere Eheverträgen und Ehe­schei­dungs­folgen­ver­ein­barungen zur Seite.

Meine weitergehenden Schwerpunkte sind das Umgangsrecht und das Sorgerecht für Ihre Kinder. Dabei unterstütze ich Sie vollumfänglich sowohl im außer­gericht­lichen Mandat als auch im notwendigen gerichtlichen Ver­fahren.

Über mich:

  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft am 14.03.2011
  • 2014 Fachanwalt für Familienrecht
  • 2011 bis 2019 Anstellung als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in einer überregionalen Kanzlei
  • 2019 Eröffnung der Kanzlei Alexander Golder

Schwerpunkte

  • Ehescheidung
  • Trennungsberatung im Vorfeld der Ehescheidung
  • Eheverträge
  • Unterhalt
  • Zugewinn
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Mietrecht
  • allgemeines Vertragsrecht

Nancy Schulze

Büroleitung

Frau Schulze ist seit November 2021 in meinem Büro als Büroleiterin tätig und Ihre erste Ansprechpartnerin am Telefon.

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